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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3323
OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 320; ; BGB § 326; ; BGB § 434; ; BGB § 652; ; BGB § 894

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 320 § 326 § 434 § 652 § 894
    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers mit dem Käufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verurteilung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erotikshop muß nicht geduldet werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Makler darf auch an den Sohn vermitteln

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision bei Vermittlung eines Vertrages mit nahem Verwandten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 635
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Aber selbst wenn man mit einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 1988, 2663) aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe/der Verwandtschaft auf enge wirtschaftliche Bindungen schließt, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren, ist ein Provisionsanspruch des Beklagten zu 2) gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen.

    Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses (der Ehe) gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291).

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84

    Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Die vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht fällt weg, wenn die Gegenleistung fällig ist (im Anschluß an BGH NJW 1986, 1164).

    Dieser Bewertung steht die Vorleistungspflicht des Beklagten zu 1) nicht entgegen: Nach BGH NJW 1986, 1164 (vgl. auch Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 320 Rdn. 17; Soergel/Wiedemann, BGB, 11. Aufl., § 320 Rdn. 76, 77) entfällt im übrigen die im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht dadurch, daß auch die Gegenleistung fällig wird.

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1992 - 7 U 193/91

    Makler gleichzeitig Vertreter der einen Vertragspartei: Provisionsanspruch?

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses (der Ehe) gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291).

    Dabei kommt es auf die rein tatsächliche Kenntnis an; auf die rechtlichen Konsequenzen einer Verflechtung braucht der unbeteiligte Dritte nicht hingewiesen worden zu sein (OLG Düsseldorf OLGR 1992, 291 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 2733), hat entschieden, daß dem Vermittler allein aufgrund des Bestehens einer ehelichen Gemeinschaft mit dem Eigentümer der Wohnung ein Vermittlerlohn nicht abgesprochen werden kann.
  • OLG Hamm, 12.03.1998 - 22 U 5/97

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über Eigentumswohnungen wegen überhöhter

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Das Grundbuch ist nämlich unrichtig, wenn der der Auflassungsvormerkung zugrundeliegende Erfüllungsanspruch gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB erloschen ist (Senat OLGR Hamm 1998, 381; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 886 Rdn. 4; § 894 Rdn. 2; Palandt-Putzo a.a.O. § 326 Rdn. 24).
  • OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung;

    Grundsätzlich dürfte ein Provisionsausschluss nicht allein darauf gestützt sein, dass zwischen Makler und (Haupt-)Vertragspartner eine Ehe besteht oder ein enges Verwandtschaftsverhältnis wie zwischen Vater und Sohn (vgl. zur Ehe BVerfG NJW 1988, 2663, zitiert nach juris, Tz. 5; vgl. zum Verwandtschaftsverhältnis Vater - Sohn OLG Hamm MDR 2000, 635, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 149, zitiert nach juris, Tz. 36).
  • OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Der Provisionsanspruch ist auch nicht wegen persönlicher Verflechtung des Klägers mit den Verkäufern - seinen Eltern - ausgeschlossen, da ein solcher Ausschluss nicht bei - vorliegend unstreitig gegebener - Kenntnis des Auftraggebers angenommen werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 22 U 75/99, juris Rn. 51).
  • AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18

    Rückzahlungsanspruch auf die geleistete Maklercourtage wegen des Vorliegens des

    Auch insoweit verbietet es Art. 6 GG, Verheiratete oder Familienangehörige allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet oder verwandt sind (OLG Hamm, Urteil vom 20 Januar 2000 - 22 U 75/99 -, MDR 200, 635).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1643
OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusicherung einer Grundstücksgröße - Gewährleistungsausschluss bindend

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 463 Satz 1; ; BGB § 462; ; BGB § 468 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Haftung des Bauträgers für die Einhaltung einer Flächenangabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2
    Angabe der Grundstücksgröße als Eigenschaftszusicherung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 459, 463, 468
    Grundstücksflächenangabe im Bauträgervertrag über Einfamilienhaus als Zusicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Entscheidungsbesprechung)

    § 459 BGB; § 463 BGB
    Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss (Notar Dr. Henning Schwarz, LL. M. (Georgetown Univ.), Kötzting)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger haften auch für ungefähre Größenangaben beim Verkauf noch zu vermessender Grundstücksflächen! (IBR 2000, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1310
  • BauR 2000, 1785 (Ls.)
  • BauR 2001, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Soweit der Streit der Parteien allein um die vertragsgemäße Beschaffenheit von Grund und Boden geht, sind nur die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften anzuwenden (BGH WM 1984, 941, 942).

    Dies ergibt eines Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Verkauf noch zu vermessender Grundstücksteilflächen durch Bauträger entwickelten Grundsätze (vgl. BGH WM 1984, 941 und WM 1978, 1291).

    Die Vertragsgestaltung kann in solchen Fällen darauf ausgerichtet sein, das Vertrauen des Erwerbers in die weitestgehende Genauigkeit der Flächenangabe zu erwecken (BGH WM 1984, 941, 943).

    Auch bei den Klägern als Käufern wurde durch den der notariellen Vereinbarung als Anlage beigefügten Lageplan, auf den wegen der Lage der verkauften Teilfläche Bezug genommen worden war, der Eindruck erweckt, als sei die Detailplanung der zu errichtenden Doppelhaushälften abgeschlossen und die im Vertragstext enthaltene Flächenangabe so exakt, wie in diesem Planungsstadium möglich, ermittelt worden (vgl. BGH WM 1984, 941, 942).

    Andererseits konnte die Beklagte als Verkäuferin nicht ohne weiteres erwarten, die Kläger als Erwerber seien bereit, eine noch so grobe Abweichung der wirklichen von der vertraglich genannten Flächengröße hinzunehmen (vgl. BGH WM 1984, 941, 943).

    Diese "ungefähr"-Angabe steht dem Zusicherungscharakter nicht entgegen, da unter einer "bestimmten" Größe im Sinne des § 468 Satz 1 BGB nicht nur ein absolutes Flächenmaß zu verstehen ist (BGH WM 1984, 941, 942 und WM 1978; 1291, 1292); mit einer solchen Forderung entfiele jede Größenzusicherung beim Verkauf einer noch nicht vermessenen, aber durch Bezeichnung ihrer Grenzpunkte in der Natur oder durch einen Lageplan genau festgelegten Grundstücksfläche.

    Der Käufer muß also allenfalls geringfügige Abweichungen infolge üblicher Vermessungstoleranzen hinnehmen (BGH WM 1984, 941, 943), nicht aber Flächenabweichungen der hier vorliegenden Art.

  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 168/75

    Voraussetzung für die Zusicherung der Eigenschaft einer Kaufsache bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Dies ergibt eines Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Verkauf noch zu vermessender Grundstücksteilflächen durch Bauträger entwickelten Grundsätze (vgl. BGH WM 1984, 941 und WM 1978, 1291).

    Bei dem Gewicht, das die Flächengröße für die Preisbildung, aber auch für die Verwendung des Kaufobjektes haben kann, wäre eine so weitgehende Beschränkung der Verpflichtungsfreiheit des Verkäufers nicht vertretbar (BGH WM 1978, 1291, 1292).

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 2000, 144) zu einer abweichenden Wohnfläche darf die Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen Geringfügigkeitszuschlag von dort 3 % weiter gekürzt werden.
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; vgl. auch BGH NJW 1996, 1465, 1466).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95

    Zusicherung von Eigenschaften bei Kauf einer EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; vgl. auch BGH NJW 1996, 1465, 1466).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 W 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5217
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 W 82/00 (https://dejure.org/2000,5217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 2 W 82/00 (https://dejure.org/2000,5217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 2 W 82/00 (https://dejure.org/2000,5217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 30
  • FGPrax 2000, 160
  • NZG 2000, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Voraussetzung für die Löschung einer Gesellschaft ist ihre Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt der Löschungsanordnung (OLG Schleswig FG-Prax 2000, 160; Keidel/Heinemann, a.a.O., Rdz. 7).

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der Moment der Löschungsandrohung (OLG Schleswig FGPrax 2000, 160; Keidel/Heinemann, a.a.O., Rdz. 7).

  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11

    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung

    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11

    Eintragung der Aufhebung der Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen im

    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
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